Podologie - 

ist medizinische Fußbehandlung drin,

wo "medizinische Fußpflege" drauf steht?

 

In Deutschland regelt das Podologengesetz seit dem 1.1.2002 die Titelführung und das Tätigkeitsfeld des Podologen als Medizinalfachberuf. 

 

Der Begriff "Fußpfleger" und selbst "medizinische Fußpflege" als Tätigkeit ist weiterhin nicht grundlegend geschützt und kann somit sogar von Laien benutzt werden. 

 

Die allgemeine Fußpflege befasst sich mit pflegenden, dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß und hat durchaus ihren Nutzen und Daseinsberechtigung.

 

Podologie setzt ihren Schwerpunkt in medizinisch indizierter Fußbehandlung und podologische Behandlungsmaßnahmen resultieren aus Krankheitsbildern verschiedenster medizinischer Fachrichtungen ( Diabetologie, Dermatologie, Chirurgie, Orthopädie )

 

Wenn Sie diese Erkenntnis bei der Auswahl Ihres Therapeuten berücksichtigen, gewährt Ihnen eine anerkannte Ausbildung umfassendes, qualifiziertes Wissen und fachliche Fertigkeiten.